Zur Startseite
Über uns
Angebote
Aktiv werden
Aktuelles

DiFa in der Presse | Flexible Erziehungshilfen

 Solinger Tageblatt 17.06.2008
HIER GIBT ES HILFE
WICHTIGE ANLAUFSTELLEN. Verein DIFA, P 2 33 29 30, www.verein-difa.de, die Clearingstelle, P 3 83 47 24, www.clearingstelle-solingen.de, die Notschlafstelle, P 59 44 59 44, www.solingen.de/jugend/die10. Direkter Kontakt zum Jugendamt: Ansprechpartner für den Bezirk bei Stadt erfragen, P 290-0.

WAS PASSIERT BEIM JUGENDAMT? Der Berater führt ein Gespräch mit dem Jugendlichen. Wenn der Betroffene noch nicht 18 Jahre alt ist, werden die Eltern angehört. Falls die Konflikte nicht über Gespräche gelöst werden können und gravierende Probleme bestehen, kann es zu einer „Herausnahme“ kommen: Entweder die Eltern stellen den Antrag. Oder: Das Problem ist im Verhalten der Eltern begründet (z.B. Missbrauch) und den Eltern wird das Sorgerecht vom Familiengericht entzogen und dem Jugendamt übertragen.

WO LEBEN? Zunächst kommen die Betroffenen in eine „Jugendwohngruppe“, eine Art Heim, in der sie unter Betreuung von Erwachsenen (Erziehungspersonal) leben. Wer sich als zuverlässig und selbstständig erweist, kann (meist im Alter von 17 oder 18 Jahren) in eine eigene Wohnung ziehen, wird aber weiterhin betreut („Betreutes Wohnen“). Für Jugendliche, die mehr Betreuung und Hilfe benötigen, gibt es Einrichtungen und Heime mit speziellen Angeboten. In Ausnahmefällen übernimmt die Hartz-IV-Behörde die Kosten für Jugendliche, die nicht mehr Zuhause und ohne Betreuung leben können.
 
 


  DiFa

  Mutter-Kind-Haus BASE

  HomeRun

  FLEX


















                   

Startseite | Kontakt | Impressum
Über uns
| Angebote | Aktiv werden | Aktuelles