DiFa in der Presse | Flexible Erziehungshilfen
| Solinger Tageblatt 17.06.2008 HIER GIBT ES HILFE |
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| WICHTIGE ANLAUFSTELLEN. Verein DIFA, P 2 33
29 30, www.verein-difa.de, die Clearingstelle, P 3 83 47 24,
www.clearingstelle-solingen.de, die Notschlafstelle, P 59 44 59 44,
www.solingen.de/jugend/die10. Direkter Kontakt zum Jugendamt: Ansprechpartner
für den Bezirk bei Stadt erfragen, P 290-0. WAS PASSIERT BEIM JUGENDAMT? Der Berater führt ein Gespräch mit dem Jugendlichen. Wenn der Betroffene noch nicht 18 Jahre alt ist, werden die Eltern angehört. Falls die Konflikte nicht über Gespräche gelöst werden können und gravierende Probleme bestehen, kann es zu einer Herausnahme kommen: Entweder die Eltern stellen den Antrag. Oder: Das Problem ist im Verhalten der Eltern begründet (z.B. Missbrauch) und den Eltern wird das Sorgerecht vom Familiengericht entzogen und dem Jugendamt übertragen. WO LEBEN? Zunächst kommen die Betroffenen in eine Jugendwohngruppe, eine Art Heim, in der sie unter Betreuung von Erwachsenen (Erziehungspersonal) leben. Wer sich als zuverlässig und selbstständig erweist, kann (meist im Alter von 17 oder 18 Jahren) in eine eigene Wohnung ziehen, wird aber weiterhin betreut (Betreutes Wohnen). Für Jugendliche, die mehr Betreuung und Hilfe benötigen, gibt es Einrichtungen und Heime mit speziellen Angeboten. In Ausnahmefällen übernimmt die Hartz-IV-Behörde die Kosten für Jugendliche, die nicht mehr Zuhause und ohne Betreuung leben können. |
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